Produkt- und Maschinensicherheit (CE)

Konformitätserklärungen (CE)

Die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit von bestimmten Produktgruppen legen die EU-Richtlinien fest, beispielsweise für persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und Maschinen. Sie gelten für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme dieser Produkte in der EU. Mithilfe einer Konformationserklärung versichern Sie, dass ein Produkt mit allen relevanten Anforderungen der CE-Richtlinien übereinstimmt. Diese Erklärung kann in völliger Eigenverantwortung abgegeben werden. Einige besondere Produkte bilden jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel Maschinen, die als besonders gefährlich eingestuft werden.

Wir übernehmen die Vollmacht für die Zusammenstellung der technischen Unterlagen für Ihre Produkte nach Konformitätserklärung im Sinne der Maschinenrichtlinie (9. Produktsicherheitsverordnung).

 

Unsere Leistungen im Überblick

  • Abstimmung mit der Marktaufsicht
  • Begutachtung der Maschine/Produkt
  • Aufnahme vor Ort mit Durchsprache der Anforderungen an die Funktionalität und Bedienbarkeit.
  • Richtlinien- und Normenrecherche
  • Identifizierung und Dokumentation der Gefährdungen und Festlegung der Maßnahmen zur Risikominimierung.
  • Erstellung der Risikobeurteilung gemäß DIN ISO 12100 Risikobeseitigung bzw. Minimierung (konstruktiv, technische Schutzmaßnahme oder Hinweise auf Restgefahr)
  • Beratung für technische Anpassungen in Bau- und Ausführung
  • Überarbeitung der Risikobeurteilung nach techn. Änderungen und Anpassung der Bedienungsanleitung basierend auf die durchgeführte Risikobeurteilung
  • Ausstellung der Konformitätserklärung CE