Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Die Unternehmer sind verpflichtet, sich bei besonderen Anlässen durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit branchenbezogener Fachkunde in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes betreuen zu lassen. Der Betriebsarzt unterstützt die Unternehmen, in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Er hilft bei der Organisation der Ersten Hilfe und ermittelt, welchen Einfluss die Arbeitsbedingungen auf die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. Er berät das Unternehmen und die Beschäftigten bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge, zum Beispiel bei drohenden Gesundheitsgefahren durch gefährliche Stoffe. Der Betriebsarzt besucht das Unternehmen regelmäßig oder zu bestimmten Anlässen und dokumentiert seine Tätigkeiten.

Ziel eines betrieblichen Gesundheitsmanagements ist die Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz. Wenn das Wohlbefinden und die Motivation Ihrer Belegschaft dauerhaft erhöht werden kann, verringert sich die Fehlzeitenquote.

Grundstäzlich ist das betriebliche Gesundheitsmanagement folgendermaßen zu unterscheiden:

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz (Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin)
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)

Unsere Leistungen im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)

wir unterstützen Sie dabei, ein maßgeschneidertes Managementsystem einzuführen

  • Ist-Analyse der Situation Ihres Unternehmens
  • Psychischen Gefährdungsbeurteilung gem. ArbSchG § 5
  • Strategische Beratung bei der Einführung und Umsetzung eines BGM
  • Gesundheitsförderliche Organisationsentwicklung
  • Koordination des betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • Beratung zur gesundheitsorientierten Führung
  • Ergonomische Beurteilung und Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Schulungen und Vorträge zu gewünschten Themen