Externer Störfallbeauftragter

Immissionsschutzbeauftragter / Störfallbeauftragter

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) fordert in Verbindung mit der 5. BImSchV für bestimmte Anlagen die Bestellung eines oder mehrerer Immissionsschutzbeauftragter bzw. Störfallbeauftragter durch den Anlagenbetreiber.

Immissions- und Störfallbeauftragte haben gesetzlich geregelte Aufgaben zu erfüllen und müssen die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Dies stellt aufgrund der umfangreichen Schulungs- und Weiterbildungsverpflichtungen oft einen erheblichen Kostenfaktor dar, zumal der bestellte Arbeitnehmer in seinen sonstigen Arbeitsgebieten ausfällt bzw. nur eingeschränkt tätig sein kann. Besonders für Klein- und Mittelständische Unternehmen ist die Bestellung betriebseigener Personen zum Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten daher schwer und wenn, dann mit erheblichen Aufwand verbunden.

Das ReSiO Ingenieurbüro übernimmt die Aufgaben für Ihr Unternehmen fachkompetent als externer Immissionsschutz- bzw. Störfallbeauftragter. Wir bieten Ihnen als Betreiber die Übernahme dieser Verpflichtungen durch einen externen Immissionsschutzbeauftragten an.

Sie profitieren von der Erfahrung und dem aktuellen Wissensstand eines Profis im Bereich Immissionsschutz. In der Regel lässt sich durch die Arbeit eines „Externen“ eine deutliche Effizienzsteigerung in der Abarbeitung der Pflichten beobachten.

Sie genießen in allen Fragen des anlagenbezogenen Umweltschutzes fachliche Begleitung, werden bei Änderungen im Umweltrecht frühzeitig und betriebsspezifisch auf Auswirkungen hingewiesen und können sich eines rechtssicheren Berichtswesens Gewiss sein.