Genehmigung und Beratung Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sieht für Anlagen, die schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen können, ein Genehmigungsverfahren vor. Darüber hinaus ergeben sich viele Anforderungen aus dem allgemeinen Standort einer Anlage. Bei komplizierten technischen Anlagen muss deshalb im Einzelfall geprüft werden, ob das Vorhaben zulässig ist. Wie ein Vorhaben am besten umgesetzt werden kann, sollte sowohl mit den Behörden und gesetzlichen Auflagen als auch den Wünschen und Anforderungen des Anlagenbetreibers konform sein. Eine Genehmigung ist nötig, um bestimmte Anlagen zu errichten und ihren Betrieb aufzunehmen. Oft müssen hierfür die Gutachten und Ergebnisse mehrerer Fachplaner zusammengetragen und entsprechend den  Vorgaben aufbereitet werden.

Unsere Leistung im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG): wir…

  • erstellen für Sie BImSchG-Anträge inklusive aller relevanten Unterlagen
  • beraten und informieren über die Anforderungen und Möglichkeiten der Umsetzung des Vorhabens
  • bearbeiten Genehmigungen im Sinne von § 4, § 15 und § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • unterstützen Sie bei den Abstimmungen mit den Behörden von Vorabgesprächen bis zur Erteilung der Genehmigung
  • koordinieren Ihr Anliegen mit allen unterstützenden Fachplanern