Brandschutz – externer Brandschutzbeauftragter

Der vorbeugende Brandschutz nimmt eine wichtige Rolle im unternehmerischen Alltag ein. Die Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten kann sich aus der Baugenehmigung, der Betriebserlaubnis oder besonderen Versicherungsbedingungen ergeben. Im Rahmen von Arbeitsschutzmaßnahmen können Gefährdungs- und Risikoanalysen den Brandschutz fokussieren. Der Brandschutzbeauftragte wird vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt. Die spezielle Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist Grundlage, um in den Unternehmen den betrieblichen Brandschutz zu wahren. Hier greift der Unternehmer auch auf einen externen Brandschutzbeauftragten zurück. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf dem vorbeugenden Brandschutz. Das ReSiO Ingenieurbüro bietet die Leistungen des Externen Brandschutzbeauftragten an.

Unsere Leistungen im Brandschutz:

  • Erstellung/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
  • Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrolle der Flucht-, Rettungs-, Feuerwehr-, Alarmpläne usw. auf Aktualität, ggf. Veranlassung einer Aktualisierung und Mitwirkung dabei
  • Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
  • Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführung von internen Brandschutzbegehungen
  • Meldung von Mängeln, Vorschlag von Maßnahmen zur Mängelbeseitigung sowie deren Überwachung
  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
  • Unterstützung des Unternehmers bei Gesprächen mit Brandschutzbehörden und Feuerwehren, Feuerversicherern, Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsämtern usw.
  • Dokumentation aller Tätigkeiten im Brandschutz

Ihre Vorteile eines extern-bestellten Brandschutzbeauftragten

  • Die Aufgabe wird durch keine andere Tätigkeit in den Hintergrund gedrängt
  • Keine interne Personalbindung
  • Das Risiko einer Betriebsblindheit wird klein gehalten
  • Objektiviät ist gegeben (keine Befehlsempfänger im Betrieb)
  • aktuelle Vorschriften beachtet
  • Keine hohen, festen Personalzusatzkosten
  • Neutrale Hinweise auf eventuell noch bestehende Mängel