Gesundheits-und Arbeitsschutz

Von einem Unternehmen wird derzeit weder vom Gesetzgeber, noch von seinem Unfallversicherungsträger die Anwendung eines Arbeitsschutzmanagements explizit gefordert. Berücksichtigt man allerdings die Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes an einen Arbeitgeber, so wird deutlich, dass die Hauptforderungen eines Arbeitsschutzmanagements direkt und die ihm zugrundeliegende Strategie indirekt verlangt werden:

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen „zu treffen“ – also zu ermitteln, zu planen und umzusetzen, sie „auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen“ und erforderlichenfalls „anzupassen“ – also zu korrigieren oder zu verbessern (§ 3 Abs. 1 ArbSchG).

Der Arbeitgeber muss für die Umsetzung des Arbeitsschutzes „eine geeignete Organisation“ aufbauen, die „erforderlichen Mittel bereitstellen“ und Sicherheit und Gesundheitsschutz in die betrieblichen Führungsstrukturen einbinden (§ 3 Abs. 2 ArbSchG), z. B. durch die Auswahl und Beauftragung geeigneter Führungskräfte (§ 7 ArbSchG), die Übertragung von Unternehmerpflichten (§ 13 ArbSchG) etc.

Im Gegensatz zu diesen indirekten Forderungen erwarten und fordern immer mehr Kunden von ihren Auftragnehmern einen nachweisbar wirksamen Arbeitsschutz bzw. ein funktionierendes Arbeitsschutzmanagement. Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst alle Maßnahmen, die der Stärkung der individuellen Gesundheits-Ressourcen und Kompetenzen dienen und das Individuums zu einem gesundheitsförderlichen Verhalten in der Arbeitswelt befähigen.

Arbeits- und Gesundheitsschutz-Management

Gesundheitsmanagement geht über den „klassischen“ Arbeitsschutz hinaus.

Die Klassische Ziele und Aufgaben des Gesundheitsschutzes werden auch in Zukunft gültig bleiben. Das betriebliche Gesundheitsmanagement hat zum Ziel betriebliche Strukturen und Prozesse zu entwickeln.

Es dient damit den Beschäftigten wie dem Unternehmen. Es tritt hierbei nicht in Konkurrenz zu anderen Managementzielen, sondern agiert unterstützend in allen Bereichen eines Unternehmens.

Das Arbeitsschutzgesetz trägt dieser Entwicklung Rechnung. Anstatt jedes Detail vorzuschreiben und behördlich zu kontrollieren, werden die Verantwortlichen im Unternehmen verpflichtet, für Arbeitsbedingungen zu sorgen, die dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Staatliche Aufsicht gilt zunehmend den Methoden, mit denen diese Ziele erreicht werden – also dem Management.

Wir helfen und unterstützen bis zur erfolgreichen Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS). Entweder ein Begutachtungsverfahren der Berufsgenossenschaften oder nach der BS OHSAS 18001:2007.