Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet jeden Arbeitgeber zu einer Gefährdungsbeurteilung. Dies gilt auch für den Arbeitgeber eines Kleinbetriebes. Der Arbeitgeber muss durch eine Beurteilung der arbeitsbedingten Gefährdungen ermitteln, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Die Gefährdungsbeurteilung ist damit eine wesentliche Grundlage für die Festlegung von Schutzmaßnahmen und damit grundlegender Faktor der Arbeitssicherheit. Die Gefährdungsbeurteilung hilft, Schutzmaßnahmen zur Unfallvermeidung wirkungsvoll einzusetzen und damit den Gesundheitsschutz zu fördern.