Unternehmensberatung – Potentialberatung

Die Beratung soll Unternehmen und Beschäftigte dabei unterstützen, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen. Mit unserer Beratungskompetenz und unter Beteiligung der Beschäftigten sollen die Potentiale des Unternehmens ermittelt und darauf aufbauend die Umsetzung notwendiger Veränderungsschritte in die Praxis begleitet werden. Für die Beratung gibt es in den Bundesländern verschiedene Förderprogramme.

Förderung in Nordrhein-Westfalen

Förderberechtigte NRW:

  • Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen und weniger als 250 Beschäftigten

Ziele der Beratung

  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs)
  • Verbesserung der Kompetenz der Beschäftigten
  • Methodisch: beteiligungsorientierter, prozesshafter Ansatz
  • Beschäftigungsfähigkeit
  • Herausforderungen bewältigen
  • Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit bedarf es in Unternehmen der ständigen Überprüfung und Weiterentwicklung insbesondere der Innovations- und Produktionskonzepte, der Organisationskonzepte und der Personalführungs- und Personalentwicklungskonzepte
  • Herausforderungen für Unternehmen und Beschäftigte
  • Nachhaltig wettbewerbsfähig bleiben (lokal, regional, national und international) durch Steigerung der Produktivität und Flexibilität
  • Verbesserung der Produkt- und Dienstleistungsqualität
  • Erhöhung der Produkt- und Prozessinnovation
  • Steigerung der Kunden- und Dienstleistungsorientierung

Prinzip: Qualitätsführerschaft statt Preisführerschaft

Herausforderungen für Beschäftigte

  • den sich wandelnden Arbeitsanforderungen gerecht zu werden,
  • eine hohe Qualität und Produktivität sicher zu stellen,
  • Innovationen vorantreiben und den strukturellen Wandel mit zu tragen und sich auf turbulenten Arbeitsmärkten orientieren und behaupten zu können.

Förderbedingungen der Potentialberatung

  • Dauer zwischen 1 – 15 Beratungstagen
  • für alle KMU bis 249 Beschäftigte
  • Dauer einer Maßnahme max. 9 Monate, der Antrag auf Förderung muss nach erfolgter Potentialberatung innerhalb von 9 Monaten nach dem Beratungsgespräch bei der zuständigen Bewilligungsbehörde gestellt werden (Stichtagsregelung).
  • 2 Potentialberatungen möglich, insgesamt max. 15 Beratungstage für beide
    Potentialberatungen.
  • Beginn der Potentialberatung kann am nächsten Tag nach Ausstellung des Beratungsschecks für die Potentialberatung sein.