Unfalluntersuchung

Die antreibende Kraft des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist es, Unfälle während der Arbeitszeit oder auf dem Betriebsgelände zu verhüten. Leider gelingt das nicht immer. Kommt es doch zu einem Arbeitsunfall, sind die Betroffenen durch ein komplettes Betreuungs- und Entschädigungssystem der Unfallversicherungsträger abgesichert. Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Arbeitsunfälle bzw. Wegeunfälle der gesetzlichen Unfallversicherung zu melden.

Systematischen Untersuchung von Arbeitsunfällen, bei denen Personen geschädigt werden, sind für die Beteiligten oft schmerzhaft und für den Betrieb teuer. Auch Betriebsstörungen durch Beinahe-Unfälle und Ereignisse, die nur Sachschaden zur Folge haben, können kostspielig sein.

Werden in Ihrem Betrieb Ereignisse, wie Arbeitsunfälle, Beinahe-Unfälle, Berufskrankheiten und Sachschäden, systematisch abgeklärt und erfasst?

Ziel der Unfalluntersuchungen ist es,  unfallartige Ereignisse in Zukunft zu vermeiden und das betriebliche Sicherheitssystem zu verbessern.

Vorgehen bei der Unfallanalyse

Jede Unfalluntersuchung sollte in folgenden voneinander getrennten Schritten vorgenommen werden:

I. Beschreibung des Ereignisses

II. Wieso ist dieses Ereignis passiert

III. Ursachen ermitteln

IV. Maßnahmen treffen als Arbeitgeber

Aufgaben/Pflichten des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin

  •  Erste Hilfe bereitstellen und ärztliche Versorgung ermöglichen.
  •  Bei Ausfall von mehr als 3 Tagen den Unfall der Berufsgenossenschaft und dem Gewerbeaufsichtsamt melden.
  • Bei tödlichen, besonders schweren Unfällen und Massenunfällen (mehrere Personen) den Unfall sofort melden (z. B. telefonisch oder per Fax)
  • Eine Unfalluntersuchung durchführen und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung ähnlicher Unfälle treffen.
  • Krisenkommunikation

Bei Arbeitsunfällen ist es ratsam, eine Unfallanalyse an externe Experten zu vergeben.

Lassen Sie sich bei dieser Aufgabe von unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen.